EULA – Lizenzvereinbarung

Software-Lizenzvertrag zwischen Kunde (Lizenznehmer) und 10² | Alexander Erlenbusch, Bibertal (Lizenzgeber) über die Lizenzierung von Softwareprodukten.

1. Nutzungsrechte

1.1. LG gewährt dem LN ein entgeltliches, zeitlich auf erworbene Lizenzdauer befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz) der Software. 1.2. Die Lieferung des Quellcodes gehört nicht zum Lieferumfang. 1.3. Die Lizenz berechtigt den LN zur Einzelnutzung der Software im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Dieser umfasst die Software-Installation und die Anfertigung einer Sicherungskopie, das Laden der Software in den Arbeitsspeicher und seinen Ablauf. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht. Der LN darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder weitere Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend. 1.4. Für die Nutzung der überlassenen Software auf einem weiteren Arbeitsplatz und/oder Computersystem ist je nach Lizenzmodell eine zusätzliche Lizenzgebühr zu entrichten. 1.5. LG ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software sowie der dazugehörenden Benutzerdokumentation. 1.6. Der LN darf die Software weder vermieten noch verleihen. Eine Übertragung der Lizenz auf einen Dritten ist nur nach vorheriger Information von LG zulässig.

2. Gewährleistung

2.1. LG gewährleistet, dass die Software mit den dokumentierten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt erstellt worden ist. Der völlige Ausschluss von Softwarefehlern ist nach dem Stand der Technik nicht möglich. 2.2. LG wird Fehler der Software, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen. 2.3. Der LN hat das Recht, bei Fehlschlagen der Fehlerberichtigung eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. 2.4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung / Abnahme der Software.

3. Haftung

3.1. LG haftet für Schäden, die durch fehlende zugesicherte Eigenschaften entstanden sind, sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. 3.2. LG haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LG für unmittelbare Schäden bis zum doppelten Betrag der Lizenzgebühr. 3.3. LG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, deren Vernichtung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

4. Haftungsausschluss

4.1. Die Haftung bei den Lizenztypen „Betalizenz" und „Demolizenz" ist ausgeschlossen. 4.2. Die Haftung bei versionsgebundener Software ist nur auf von uns freigegebene Versionen beschränkt.

5. Softwarepflege

5.1. Die Pflege der Software unterliegt ausschließlich den Bestimmungen eines gesonderten Software-Pflegevertrages. Dieser wird auf Wunsch abgeschlossen und ist nicht Bestandteil des Lizenzvertrages.

6. Demo-Version

6.1. Bei einer Demo-Version ist die Nutzung auf einen gesondert vereinbarten Zeitraum begrenzt. Danach ist der Einsatz nicht mehr zulässig. 6.2. Eine produktive oder kommerzielle Nutzung der Demo-Software ist grundsätzlich untersagt. 6.3. Jegliche Gewährleistung ist hinsichtlich einer Demo-Software ausgeschlossen. Dies gilt auch für Test- und Beta-Versionen.

7. Lizenztypen

LG bietet folgende Lizenztypen an: – Standardlizenz – Demolizenz – Betalizenz – Individuallizenz

8. Aktivierung der Software

8.1. Die Software wird entsprechend der erworbenen Lizenz auf dem Lizenzserver des LG aktiviert. 8.2. Für die erste Aktivierung und den weiteren Betrieb ist eine Internetverbindung und die Erreichbarkeit von lic.obme.de und lic2.obme.de zwingend notwendig. 8.3. Es findet eine regelmäßige Überprüfung des Lizenzierungszeitraumes statt.

9. Datenschutzbestimmungen

9.1. Zur Lizenzierung benötigt LG folgende Informationen des LN: Name/Firma, Vorname, E-Mailadresse, Hardwareschlüssel oder Domain. 9.2. Diese Informationen werden bis zum Ablauf des lizenzierten Zeitraumes gespeichert, danach anonymisiert. 9.3. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. 9.4. Mit der Annahme des Lizenzvertrages stimmt der LN den Datenschutzbestimmungen zu.

10. Verschwiegenheit

10.1. Die Parteien verpflichten sich zu Verschwiegenheit/Vertraulichkeit über alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen. 10.2. Ausgenommen sind Informationen, die dem Empfänger bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von LG schriftlich bestätigt worden sind. 11.2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Ulm. 11.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.